Update. Geringfügigkeit

Werte Kollegen,

wir haben Informationen zum Thema “fallweise Beschäftigung”, die wir gerne mit Euch teilen möchten.

Im Besonderen möchten wir folgende Passage eines Textes der WKO hervorheben. Der gesamte Text steht am Ende für Euch bereit.

Wird allerdings im Vorfeld vereinbart, dass der DN bspw im August 2017 am 3., 7., 10., 13., 21. und 27.8. tätig wird, geht der Hauptverband von einer durchlaufenden Beschäftigung vom 3.8. – 27.8. aus. Das gesamte laufende Entgelt für das befristete Dienstverhältnis ist für die Beurteilung der Geringfügigkeit heranzuziehen. Wird die GFG insgesamt überschritten, liegt im ganzen Zeitraum Vollversicherung vor. Wird die GFG insgesamt nicht überschritten, ist der DN geringfügig abzurechnen.

https://www.wko.at/

Hier der link: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/fallweise-beschaeftigung.html